Immobilien-Ligurien-Terra-Italia
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ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

Anmietung

 

Mit Ihrer Anmietung bieten Sie TERRA ITALIA den Abschluss eines Vermittlungsvertrages verbindlich an. Die Anmietung kann schriftlich oder telefonisch bei TERRA ITALIA vorgenommen werden.

 

Bezahlung und Reisebestätigung

 

Mit der Anmietung wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietpreises fällig. Die Beträge sind innerhalb einer Woche auf das Konto von TERRA ITALIA zu überweisen. Erst mit Eingang der Anzahlung wird für TERRA ITALIA der Vermittlungsauftrag verbindlich.

Die Restzahlung muss unaufgefordert spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt auf dem Konto von TERRA ITALIA eingegangen sein. Erst nach Zahlungseingang werden die erforderlichen Unterlagen verschickt. Ohne vollständige Bezahlung kann der Eintritt in das Ferienhaus verweigert werden.

Die Ferienhäuser / Ferienwohnungen dürfen nur von den angemeldeten Personen und nur bis zu der in der Ferienhausbeschreibung angegebenen Maximal-Zahl an Personen belegt werden. Andere oder mehr Personen können ausgeschlossen oder mit einer Nachgebühr belastet werden.

 

Leistungen, Preise

 

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Ferienhausbeschreibung. Da es sich bei den Ferienhäusern und -wohnungen in den meisten Fällen um Privatbesitz handelt, ist die Einrichtung und Ausstattung nach dem jeweiligen Geschmack des Eigentümers ausgewählt worden. Daher sind Unterschiede in der Einrichtung möglich.

 

Nebenkosten, Kaution

 

Nebenkosten, wie für Energie- und Wasserverbrauch sind, wenn nicht anders angegeben, im Mietpreis inbegriffen. Variable Kosten, wie z.B. Heizung und Telefon, werden nach Verbrauch berechnet und sind direkt am Ferienort zu bezahlen bzw. werden nachträglich in Rechnung gestellt.

Es obliegt dem Vermieter eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution und der Ort der Hinterlegung sind der Ferienhausbeschreibung zu entnehmen.

 

Endreinigung des Ferienhauses / der Ferienwohnung

 

Die Endreinigung durch den Vermieter/Verwalter ist obligatorisch. Der Mieter hat jedoch das Ferienhaus / die Ferienwohnung grundgereinigt zu hinterlassen. Der Preis für die Endreinigung und dessen Bezahlungsabwicklung ist der jeweiligen Ferienhausbeschreibung zu entnehmen.

 

Sachbeschädigung, Versicherungsschutz

 

Die Ferienhäuser / Ferienwohnungen sind mit aller größter Sorgfalt zu behandeln. Für jegliche Sachschäden, die während des Aufenthaltes durch den Mieter, dessen Mitreisende oder Besucher verursacht werden, haftet der Mieter. Dem Vermieter bzw. TERRA ITALIA sind alle Schäden, die während des Aufenthaltes im Ferienhaus / der Ferienwohnung aufgetreten, sind mitzuteilen.

Sofern vom Vermieter eine Kaution erhoben wurde, kann diese zunächst vollständig einbehalten werden, wenn sich die entstandenen Schäden nicht sofort vollständig und zweifelsfrei beziffern lassen oder die Verursachung des Schadens zweifelhaft ist.

Der Abschluss einer Reise-Haftpflicht-Versicherung wird empfohlen.

 

Rücktritt durch den Mieter

 

Bei Rücktritt bis spätestens 3 Monate vor Mietbeginn kann TERRA ITALIA 15% des Mietpreises als Schadensersatz fordern, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Danach ist ein Rücktritt nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich (z.B. bei Möglichkeit anderweitiger Vermietung). In diesem Fall werden 70% des Mietpreises der anderweitigen Vermietung zurückerstattet. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

 

Rücktritt durch TERRA ITALIA

 

TERRA ITALIA kann vor Reisebeginn vom Anmietungsvertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Anmietungsvertrag kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Mieter die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält,

b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Kündigt TERRA ITALIA den Anmietungsvertrag nach a), dann verfällt der Anmietungspreis. Tritt TERRA ITALIA gemäß b) vor Reisebeginn vom Anmietungsvertrag zurück, so werden Ihnen alle eingezahlten Beträge zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen. Kündigt TERRA ITALIA den Vertrag gemäß b) nach Reisebeginn, so erhalten Sie vom Anmietungspreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen von TERRA ITALIA entspricht.

 

Haftung von TERRA ITALIA

 

TERRA ITALIA haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Ferienhäuser und die Richtigkeit der im Prospekt angegebenen Beschreibungen.

 

Beschränkung der Haftung

 

Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und / oder Stromversorgung wird ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen, wie Heizung, Lift, Klimaanlage, Swimmingpool usw. Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von TERRA ITALIA herbeigeführt worden ist, ist die Haftung grundsätzlich auf den Anmietungspreis beschränkt.

 

Mängelanzeige, Fristsetzung

 

Der Mieter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich, jedoch spätestens 48 Stunden nach Auftreten des Mangels, TERRA ITALIA anzuzeigen, damit TERRA ITALIA die Beanstandung überprüfen und gegebenenfalls beheben kann.

Kommt der Mieter schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, entfällt die Gewährleistungsfrist von TERRA ITALIA. Ansprüche stehen den Mieter dann insoweit nicht mehr zu. Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber TERRA ITALIA geltend zu machen. Für die Einhaltung der Frist ist der Posteingangsstempel maßgebend. Der Mieter hat TERRA ITALIA einen schriftlichen Bericht, der die Beanstandungen, den Umfang der Forderungen und alle Beweismittel (Fotos etc.) enthält, zuzusenden. Nach Fristablauf können die Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Mieter ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Alle Ansprüche verjähren in sechs Monaten.

 

Gerichtsstand

 

Gerichtsstand ist Hamburg.