Wenn Sie den Entschluss gefasst haben, eine Immobilie in Italien zu erwerben, sind noch eine Reihe rechtlicher Schritte zu absolvieren, bis Ihr Wunschobjekt in Ihren rechtmäßigen Besitz übergeht. Wenn Ihr Kaufangebot von Ihrem Gegenüber angenommen wird, muss ein privatschriftlicher Vorvertrag, der sogenannte compromesso, oder preliminare di vendita abgeschlossen werde, der durch eine Anzahlung von 10-30 Prozent des Endpreises, caparra confirmatoria, rechtsverbindlich wird. Die Erfüllung des Vorvertrags wird durch den Abschluss eines notariellen Vertrags rechtskräftig. Mit der Unterzeichnung des Notarvertrags erfolgt der definitive Eigentumsübergang und die Zahlungspflicht tritt in Kraft.







