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MIETBEDINGUNGEN

Anmietung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Immobilienpartner TERRA ITALIA UG (haftungsbeschränkt) als Vermittler für den jeweiligen Vermieter den Abschluss eines Vermietungsvertrages zur Anmietung eines Ferienhauses verbindlich an. Die Anmietung kann schriftlich oder per Internet bei TERRA ITALIA vorgenommen werden. Der vermittelte Mietvertrag und die Vermittlung kommen erst durch die schriftliche Buchungsbestätigung von TERRA ITALIA zustande, die umgehend, spätestens innerhalb von 7 Tagen erfolgt.

Bezahlung und Reisebestätigung

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietpreises fällig. Der Betrag ist innerhalb von 7 Tagen auf das Konto von TERRA ITALIA zu überweisen. Erst mit Eingang der Anzahlung wird für TERRA ITALIA der Vermittlungsauftrag verbindlich.

Die Restzahlung muss unaufgefordert spätestens 30 Tage vor Reiseantritt auf dem Konto von TERRA ITALIA eingegangen sein. Erst nach Zahlungseingang werden die erforderlichen Unterlagen verschickt. Ohne vollständige Bezahlung kann der Eintritt in das Ferienhaus verweigert werden.

Die Ferienhäuser / Ferienwohnungen dürfen nur von den angemeldeten Personen und nur bis zu der in der Ferienhausbeschreibung angegebenen Maximal-Zahl an Personen belegt werden. Andere oder mehr Personen können ausgeschlossen oder mit einer Nachgebühr belastet werden.

Leistungen, Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Ferienhausbeschreibung. Da es sich bei den Ferienhäusern und -wohnungen in den meisten Fällen um Privatbesitz handelt, ist die Einrichtung und Ausstattung nach dem jeweiligen Geschmack des Eigentümers ausgewählt worden. Daher sind Unterschiede in der Einrichtung möglich.

Nebenkosten, Kaution

Nebenkosten, wie für Energie- und Wasserverbrauch sind, wenn nicht anders angegeben, im Mietpreis inbegriffen. Variable Kosten, wie z.B. Heizung und Telefon, werden nach Verbrauch oder nach Wahl des Vermittels pauschal berechnet und sind direkt am Ferienort zu bezahlen bzw. werden nachträglich in Rechnung gestellt.

Es obliegt dem Vermieter eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution und der Ort der Hinterlegung sind der Ferienhausbeschreibung zu entnehmen, sie ist, wenn nicht anders angegeben an den Vermittler zu leisten.

Endreinigung des Ferienhauses / der Ferienwohnung

Die Endreinigung durch den Vermieter/Verwalter ist obligatorisch. Der Mieter hat jedoch das Ferienhaus / die Ferienwohnung grundgereinigt zu hinterlassen. Der Preis für die Endreinigung ist im ausgewiesenen Mietpreis enthalten.

Sachbeschädigung, Versicherungsschutz

Die Ferienhäuser / Ferienwohnungen sind mit aller größter Sorgfalt zu behandeln. Für jegliche Sachschäden, die während des Aufenthaltes durch den Mieter, dessen Mitreisende oder Besucher verursacht werden, haftet der Mieter. Dem Vermieter bzw. TERRA ITALIA sind alle Schäden, die während des Aufenthaltes im Ferienhaus / der Ferienwohnung aufgetreten, sind mitzuteilen.

Sofern vom Vermieter eine Kaution erhoben wurde, kann diese zunächst vollständig einbehalten werden, wenn sich die entstandenen Schäden nicht sofort vollständig und zweifelsfrei beziffern lassen oder die Verursachung des Schadens zweifelhaft ist.

Der Abschluss einer Reise-Haftpflicht-Versicherung wird empfohlen.

Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter muss die Reservierung schriftlich (per E-Mail oder Post) kündigen. Bei einem Rücktritt gelten für den Mieter folgende Stornokosten:

  • bei einer Absage bis zu 60 Tagen vor Mietbeginn 20% des Mietpreises
  • bei einer Absage bis zu 30 Tagen vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
  • bei einer Absage bis zu 10 Tagen vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
  • ansonsten (später als 10 Tage vor Mietbeginn) 100% des Mietpreises

Gelingt es TERRA ITALIA, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu den selben Bedingungen zu finden, werden unabhängig vom Rücktrittstermin lediglich 10% des Mietpreises berechnet. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

Rücktritt durch TERRA ITALIA

TERRA ITALIA kann vor Reisebeginn vom Anmietungsvertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Anmietungsvertrag kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Mieter die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält,

b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Kündigt TERRA ITALIA den Anmietungsvertrag nach a), dann verfällt der Anmietungspreis. Tritt TERRA ITALIA gemäß b) vor Reisebeginn vom Anmietungsvertrag zurück, so werden Ihnen alle eingezahlten Beträge zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen. Kündigt TERRA ITALIA den Vertrag gemäß b) nach Reisebeginn, so erhalten Sie vom Anmietungspreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen von TERRA ITALIA entspricht.

Haftung von TERRA ITALIA

TERRA ITALIA haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Ferienhäuser und die Richtigkeit der im Prospekt angegebenen Beschreibungen.

Beschränkung der Haftung

Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und / oder Stromversorgung wird ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen, wie Heizung, Lift, Klimaanlage, Swimmingpool usw. Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von TERRA ITALIA herbeigeführt worden ist, ist die Haftung grundsätzlich auf den Anmietungspreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Vermittlerin zuzurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

Mängelanzeige, Fristsetzung

Der Mieter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich, jedoch spätestens 48 Stunden nach Auftreten des Mangels, TERRA ITALIA anzuzeigen, damit TERRA ITALIA die Beanstandung überprüfen und gegebenenfalls beheben kann.Kommt der Mieter schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, entfällt die Gewährleistung von TERRA ITALIA und des jeweiligen Vermieters. Ansprüche stehen dem Mieter dann insoweit nicht mehr zu.Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber TERRA ITALIA geltend zu machen. Für die Einhaltung der Frist ist der Posteingangsstempel maßgebend. Der Mieter hat TERRA ITALIA einen schriftlichen Bericht, der die Beanstandungen, den Umfang der Forderungen und alle Beweismittel (Fotos, Skizzen etc.) enthält, zuzusenden. Nach Fristablauf können die Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Mieter ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Alle Ansprüche verjähren in sechs Monaten.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hamburg.

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